Strom ist teuer, die Energiekonzerne schreiben weiter satte Gewinne – und seit 1. April 2026 gibt es endlich ein Gegengewicht: den Strom-Sozialtarif. Wer Anspruch hat, zahlt für die ersten 2.900 Kilowattstunden im Jahr nur 6 Cent netto pro Kilowattstunde. Wir erklären, wer profitiert, wie viel das ausmacht – und wie du mit einem einzigen Formular gleich mehrere Entlastungen auf einmal beantragst.

Warum ist dieser Eingriff wichtig?
Die letzten Jahre haben vielen Haushalten im Grätzl finanziell zugesetzt. Lebensmittel, Miete, Heizen – und eben Strom: Die Energiepreise sind nach dem Preisschock seit 2022 zwar zurückgegangen, aber von „billig“ kann keine Rede sein. Wer mit Strom heizt oder eine kleine Wohnung mit alten Geräten bewohnt, spürt jede Cent-Erhöhung sofort am Konto.
Gleichzeitig schreiben große Energieversorger seit Jahren solide bis exzellente Ergebnisse. Diese Schieflage – steigende Lasten unten, stabile Gewinne oben – war der Auslöser für einen klaren gesetzlichen Eingriff: Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde ein bundesweit einheitlicher, gestützter Strompreis für einkommensschwache Haushalte geschaffen. Rechtlich verankert ist der Anspruch in § 36 ElWG.
Der Punkt dahinter ist unaufgeregt, aber wichtig: Energie ist Grundversorgung, kein Luxus. Dass es überhaupt einen verpflichtenden Sozialtarif gibt – den jeder Stromlieferant in Österreich gewähren muss – ist das Ergebnis einer Politik, die Verteilungsfragen ernst nimmt. Die Forderung nach einem solchen Tarif stand lange auf der Agenda von Arbeitnehmer:innen-Vertretungen und der Sozialdemokratie; mit der aktuellen Regierungsbeteiligung wurde sie in geltendes Recht gegossen. Für Bewohner:innen am Alsergrund heißt das konkret: spürbar weniger auf der Stromrechnung – wenn man weiß, wie man rankommt. Wie das geht zeigen wir in diesem Artikel!
Was der Strom-Sozialtarif konkret bringt
Der Kern ist schnell erzählt: Für ein jährliches Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden wird der reine Energiepreis auf 6 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt. Das ist deutlich unter den marktüblichen Energiepreisen der Landesversorger. Wichtig zu wissen: Die 6 Cent betreffen ausschließlich den Energieanteil – Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen wie immer zusätzlich dazu.
Der Strom-Sozialtarif auf einen Blick
- Gültig seit: April 2026 (Rechtsgrundlage: § 36 ElWG)
- Energiepreis: 6 Cent netto pro kWh für die ersten 2.900 kWh/Jahr
- Verbrauch darüber: gedeckelter Preis, aktuell rund 9 Cent Netto/kWh (von der E-Control regelmäßig festgelegt)
- Mehrpersonen-Haushalt: ab der 4. Person zusätzlich 52,50 € pro Jahr und Person
- Medizinischer Mehrbedarf: für stromintensive Geräte (z. B. Heimdialyse, Beatmung) kann per Verordnung ein zusätzlicher Pauschalbetrag vorgesehen werden
- Verrechnung: automatisch über die Stromrechnung, gesondert ausgewiesen
Geltungsdauer: solange die ORF-Beitragsbefreiung aufrecht ist; gesetzliche Grundlage befristet bis 31. März 2036
Was bedeutet das in Euro? Eine grobe Hausnummer: Liegt der bisherige Energiepreis spürbar über dem Sozialtarif, summiert sich die Differenz über das 2.900-kWh-Kontingent rasch auf einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag pro Jahr – je nach Ausgangstarif. Bei einem bisherigen Netto-Energiepreis von 12 Cent/kWh wären es rund 174 €, bei 15 Cent/kWh rund 261 € jährlich. Gemeinsam mit ORF-Befreiung, EAG-Befreiung und Telefonzuschuss kann die Entlastung deutlich höher ausfallen.
Noch ein praktischer Hinweis, der oft untergeht: Der Anspruch hängt nicht vom Anbieter ab. Wer kürzlich gewechselt hat oder in einer Vertragsbindung steckt, behält den Anspruch trotzdem. Und: Auch mit Sozialtarif lohnt der Tarifvergleich. Oberhalb der 2.900 kWh gilt grundsätzlich der vertragliche Energiepreis, allerdings gedeckelt durch den von der Regulierungsbehörde quartalsweise festgelegten oberen Referenzwert, der derzeit bei 8,85 Cent/kWh netto liegt.

Wer Anspruch hat
Die zentrale Eintrittskarte ist die Befreiung vom ORF-Beitrag. Anspruch auf den Sozialtarif haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine anspruchsbegründende Sozialleistung beziehen. Eine wichtige Ausnahme: Studierende sind beim Sozialtarif ausgenommen, auch wenn sie vom ORF-Beitrag befreit sein können.
Zu den anspruchsbegründenden Leistungen zählen unter anderem:
- Sozialhilfe / Mindestsicherung
- Ausgleichszulage zur Pension (Mindestpension)
- Pflegegeld
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungs-, Arbeitsmarktförderungs- oder Arbeitsmarktservicegesetz (AMS-Leistungen)
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Zusätzlich darf das Haushaltsnettoeinkommen die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Als Orientierung für 2026: rund 1.465 € für eine Person bzw. rund 2.312 € für zwei Personen, plus rund 226 € für jede weitere Person. Liegt man knapp darüber, lohnt sich der Blick auf abzugsfähige Ausgaben (z. B. Mietaufwand, außergewöhnliche Belastungen) – dadurch rutschen mehr Haushalte unter die Grenze, als viele denken.
Das Herzstück: Ein Formular, mehrere Entlastungen
Jetzt der eigentliche Service-Tipp – und der Grund, warum sich der Antrag doppelt und dreifach lohnt. Man muss nicht für jede Entlastung einzeln laufen. Über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, früher GIS) gibt es einen einzigen Antrag, mit dem mehrere Leistungen auf einmal geprüft werden:
- Befreiung vom ORF-Beitrag – spart 2026 rund 184 € pro Jahr (in Wien) und ist gleichzeitig die Eintrittskarte zum Strom-Sozialtarif.
- Strom-Sozialtarif – läuft automatisch an, sobald die ORF-Befreiung aufrecht ist und die Zählpunktnummer vorliegt. Kein separater Antrag nötig.
- EAG-Kostenbefreiung – Befreiung von Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag und Grüngas-Förderbeitrag (auf der Stromrechnung unter den Netzkosten).
- Fernsprechentgeltzuschuss – Zuschuss zur Telefon- bzw. Internetrechnung für den privaten Anschluss.
Anders gesagt: Wer bisher dachte, der ORF-Beitrag sei „nur“ der ORF-Beitrag, lässt unter Umständen mehrere hundert Euro pro Jahr liegen. Das eine Formular ist der Hebel für das ganze Paket.
Kleines Rechenbeispiel (rein zur Orientierung, kein Bescheid)
- ORF-Beitrag entfällt: 183,60 € / Jahr
- Strom-Sozialtarif: Ersparnis je nach Ausgangstarif, häufig niedriger bis mittlerer dreistelliger Betrag / Jahr
- EAG-Kostenbefreiung: spart die Erneuerbaren-Förderkosten auf der Stromrechnung
- Fernsprechentgeltzuschuss: Zuschuss zur Telefon-/Internetrechnung
Summe: in Summe können je nach Haushalt mehrere hundert Euro pro Jahr zusammenkommen; in besonderen Konstellationen auch ein vierstelliger Betrag
Schritt für Schritt: So geht der Antrag für den Strom-Sozialtarif und die weiteren Erleichterungen
- Anspruch prüfen: Den Online-Befreiungsrechner der OBS aufrufen. Er zeigt in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht.
- Antrag erzeugen: Am Ende des Rechners stehen der personalisierte Antrag, eine Checkliste und das Ergebnis zum Download bereit. Wer lieber Papier nutzt: Das Formular gibt es in jedem Gemeindeamt – in Wien also bei den zuständigen Stellen, z.B. bei allen Magistratischen Bezirksämtern – oder per Post von der OBS.
- Unterlagen beilegen: Meldebestätigung und Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie der Nachweis der anspruchsbegründenden Leistung in Kopie. Die Checkliste hilft, nichts zu vergessen.
- Absenden: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000 – oder digital über den Rechner.
- Zählpunktnummer nicht vergessen: Sie steht auf der Stromrechnung und ist entscheidend, damit der Sozialtarif automatisch beim Lieferanten ankommt.
Bereits vom ORF-Beitrag befreit? Dann sollte die Umstellung weitgehend automatisch laufen. Wer im März 2026 das OBS-Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts weiter tun“ erhalten hat, muss nichts unternehmen. Beim Schreiben „Nacherfassung der Zählpunktnummer Strom“ einfach das beigelegte Formular ausfüllen und zurückschicken. Taucht der Sozialtarif nach dem 1. April nicht auf der nächsten Abrechnung auf, lohnt eine kurze Nachfrage beim Stromlieferanten – die Aktivierung kann in der Anlaufphase ein paar Wochen dauern.
Und beim Anbieterwechsel aufpassen: Wer den Stromlieferanten wechselt, muss die OBS informieren, sonst kann der Sozialtarif kurzzeitig aussetzen.
Fazit: Mehr als nur Bürokratie
Man kann den Sozialtarif nüchtern als Verwaltungsvorgang sehen. Man kann ihn aber auch so lesen, wie er gemeint ist: als bewusste Entscheidung, dass Grundversorgung nicht vom Kontostand abhängen soll.
Für den Alsergrund mit seinem hohen Anteil an kleinen Haushalten und Altbauwohnungen ist das handfest relevant. Der beste Tarif nützt nur, wenn die Leute wissen, dass es ihn gibt und wie man ihn holt. Genau dafür ist dieser Guide da – teilt ihn gern mit Nachbar:innen, bei denen jeder Euro zählt. Hier geht’s gleich zum Antragsformular.
Anmerkung: amalsergrund.at übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für etwaige aus dem Artikel entspringende Ansprüche oder erlangte Irrtümer.




